| Anlässlich der heutigen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der saarländischen Landesverwaltung im Landtag warnt der Sozialverband VdK Saarland davor, Transparenz im saarländischen Pflegesystem einzubüßen. Der Gesetzentwurf sieht im Zuge des Bürokratieabbaus vor, die gesetzliche Berichtspflicht des saarländischen Pflegebeauftragten ersatzlos zu streichen. „Bürokratieabbau darf nicht dazu führen, die Stimme der Pflegebedürftigen im Land zu schwächen. Der Pflegebericht erfüllt eine fundamental wichtige Funktion: Weil er Missstände öffentlich dokumentiert und dadurch strukturelle Herausforderungen im Land aufzeigt, die andernfalls unsichtbar bleiben und unter dem politischen Radar schlicht nicht öffentlich diskutiert würden“, sagt VdK-Landesgeschäftsführer Peter Springborn. Aus Sicht des VdK ist der Bericht des Pflegebeauftragten eine absolute Pflichtlektüre für jedes Mitglied im Sozialausschuss des saarländischen Landtags, um fundierte politische Entscheidungen treffen zu können. So prangerte der jüngste Bericht unter anderem an, dass Krankenkassen ihrer Versorgungspflicht oft nur unzureichend nachkommen, indem sie Pflegebedürftige auf der Suche nach einem Pflegedienst mit Telefonlisten allein lassen. Zudem lenkte er den Fokus auf die hohen Hürden, um Nachbarschaftshilfe zu nutzen. Auch die ungeschminkten Einblicke durch unangekündigte Heimbesuche – wie lange Wartezeiten auf Hilferufe oder sprachliche Barrieren beim Pflegepersonal – wären ohne den Bericht nicht an die Öffentlichkeit gelangt. „Der Pflegebericht ist kein überflüssiger Papierkram, sondern ein wirksames Werkzeug, um solche strukturellen Probleme öffentlich anzumahnen“, so Springborn. Der VdK appelliert daher an die Landtagsabgeordneten, den Gesetzentwurf nachzubessern. Gerade im Bereich der ambulanten Pflege leistet der Bericht des Pflegebeauftragten einen wesentlichen Beitrag dazu, einen Überblick über das saarländische Pflegesystem zu geben – insbesondere über die Aktivitäten der verschiedenen Akteure. Diese Einblicke ermöglichen letztlich erst die politische Entscheidungsfähigkeit der Abgeordneten und müssen daher allein schon in deren eigenem Interesse als Kontroll- und Informationswerkzeug bestehen bleiben. Der Pflegeinfrastrukturbericht des Sozialministeriums enthält aus Sicht des VdK nur spärliche Schnittstellen zum Bericht des Pflegebeauftragten und kann diesen keinesfalls ersetzen. Das Saarland hat als erstes Bundesland 2013 einen Pflegebeauftragten eingesetzt und damit eine echte Vorreiterrolle eingenommen: Der nun geplante Wegfall der Berichtspflicht wäre daher ein Rückschritt für ein Land, in dem Pflege aufgrund der überdurchschnittlich alten Bevölkerung eine besondere Bedeutung hat. |